|
26. November 2012
Sanierung des Hochhauses - Planung und
Bauüberwachung:
Dafür Honorar von 254 000 Euro angebracht?
Aus der
Gemeinderatssitzung Teningen vom 20.11.2012
Der
Gemeinderat Teningen hat in seiner öffentlichen
Sitzung vom 20.11.2012 den Auftrag zur Planung
der energetischen Sanierung des
Gemeindewohnhauses Albrecht-Dürer-Str. 32
(„Hochhaus“) vergeben. Die Aufträge
gingen an das Architekturbüro
Nagel und das Ingenieurbüro für Haustechnik
Krebser und Freyler, beide sind in
Teningen ansässig. Die technische Notwendigkeit
zur Generalsanierung des Wohnhauses ist im der
Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat
unstrittig.
CDU-Gemeinderat Dr.
Peter Schalk hatte in der Sitzung
folgende Sachverhalte angesprochen:
Beschluss
zur Sanierung des Hochhauses
Aufgrund der
schwierigen Haushaltslage der vergangenen Jahre
und der grundsätzlichen Frage zur
Immobilienbewirtschaftung wurde seit 2010 die
Sanierung im Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen.
D. h. ohne Aufhebung dieses Sperrvermerkes durch
den Gemeinderat, kann die Maßnahme nicht
durchgeführt werden. Gemeindekämmerin Evelyne
Glöckler bestätigte die bestehende Wirksamkeit
des Sperrvermerks. Die Planung erfolgt nun ohne
Sanierungsbeschluss.
Vergabe
von Ingenieurleistungen
Die Gemeinde
als öffentlich-rechtlicher Auftraggeber hat sich
bei der Vergabe der Ingenieurleistungen an die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) sowie an das öffentliche Vergaberecht
(VOB) zu halten. Dadurch verfügt die Gemeinde
nicht über die Möglichkeiten der
Privatwirtschaft, Aufträge zu verhandeln. Es sei
denn, die Gemeinde beschließt, die
Wohnraumbewirtschaftung z. B. in einen
Eigenbetrieb auszulagern wie dies in einer
gesonderten Gemeinderatssitzung diskutiert
wurde. Die Fachleute sehen in einem
nicht-öffentlichen Betrieb eine erhebliche
Kostenreduzierung in der Gebäudebewirtschaftung.
Höhe der
Honorare
An der
Leistungsfähigkeit der beiden Planungsbüros
bestehen keinerlei Zweifel. Die
Honorarvorschläge sind gemäß HOAI jedoch komplett von der
Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung angesetzt
worden. In der Summe geht es insgesamt um rd.
254.000 EUR für ein Sanierungsvorhaben von knapp
2,0 Mio EUR. In den vergangenen Jahren haben beide Büros die
Sanierung von fünf Wohngebäuden der Gemeinde geplant.
Dabei entstehen durch vergleichbare Objektbedingungen
teilweise Wiederholungsplanungen, die zu einer
Kosteneinsparung für die Büros führen.
Des Weiteren ergeben sich durch diese
eingespielte Arbeitsgemeinschaft Synergieeffekte in
der Planung und Ausführung, aus denen
weitere Kostenreduzierungen entstehen. Im
Ergebnis steht die Frage im Raum, wie viel die
Gemeinde von dieser Kosteneinsparung erhält. Die Honorarodnung
(HOAI) ist KEIN Gesetz, sondern eine "Ordnung"
mit Vorschlägen, über die sehr wohl
verhandelt werden könnte. Im nun 6. Auftrag für eine
Gebäudesanierung kann auch ein preisliches
Entgegenkommen der beiden Büros erwartet
werden.
Bei den
Umbauzuschlägen auf die Honorare unterscheiden
sich bei beiden Büros mit 10 % bzw. 20%
erheblich. Die Berechtigung wie auch die Höhe
konnte in der Sitzung nicht geklärt werden.
Die
Gemeindeverwaltung wurde von der CDU
aufgefordert, bei den Planungsbüros die
Honorarvorschläge nach zu verhandeln.
In dem Artikel der Badischen
Zeitung vom 23. November 2012 wird der obige
Sachverhalt überhaupt nicht dargestellt, über
die Gründe kann man spekulieren. Die CDU hält
es für wichtig, im Sinne der Bürgerinnen und
Bürger die Kosten der Gemeinde für Bauvorhaben
zu hinterfragen und auf eine Kosteneinsparung
hinzuarbeiten.
Fotos: Dieter Arnold
|